Persönlich, anpackend, unkompliziert..
Unser Leistungs- und Serviceangebot auf einen Blick.
Vertrauen ist der Schlüssel für eine langfristige Geschäftsbeziehung. Daher legen wir ganz besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Egal ob Sie als Privatperson, Existenzgründer oder Unternehmer zu uns kommen: Wir richten uns nach Ihnen. Wir entwickeln passgenaue Strategien für Ihre derzeitige Lebenssituation und betreuen Sie umfassend bei allen steuerlichen Fragen. Auch bei Ihnen zu Hause. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns auf Sie.
Kompetente und umfassende steuerliche Beratung, persönliche Betreuung in allen Bereichen der Steuergestaltung und -optimierung dürfen Sie als Grundfundamente unserer täglichen Arbeit ganz selbstverständlich von uns erwarten. Von der klassischen Einkommensteuererklärung bis zu den komplexen Unternehmenssteuererklärungen aller Rechtsformen sowie Erbschaftsteuererklärungen betreuen wir Sie zuverlässig.
Wir erledigen sämtliche Buchhaltungsarbeiten für Sie, einschließlich betriebswirtschaftlicher Auswertungen und der Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Branchenvergleiche, Offene-Posten-Auswertungen und Kostenrechnung/Controlling runden das Angebot ab. Selbstverständlich sind wir auch Ihr Partner bei der Betreuung der Buchhaltung bei Ihnen vor Ort. Neben der klassischen Buchhaltung in Papierform bieten wir auch, in Zusammenarbeit mit der DATEV eG, die "Buchführung mit Zukunft", an. Sie basiert auf digitalen Belegen. Sie benötigen lediglich ein Faxgerät oder einen Scanner. Die Originalbelege bleiben bei Ihnen im Haus.
Für Ihre monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. sämtlicher Sonder- bescheinigungen von Arbeitsamt bis Zukunftssicherung sind wir ebenfalls Ihr "Full-Service-Partner" ob in Papierform oder digital – Sie haben die Wahl.
Wir erstellen Gewinnermittlungen und Jahresabschlüsse nach den gesetzlichen Anforderungen sowie die dazugehörenden betrieblichen Steuererklärungen. Darüber hinaus beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Bilanz / Bilanzpolitik und unterstützen Sie bei der Offenlegung Ihres Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger.
Das bedeutet, jeder Mandant wird unabhängig von der Größe des Mandats persönlich von einem der beiden Steuerberater betreut. Dabei nehmen wir das Wort „Betreuung“ durchaus sehr wörtlich. Wir warten nicht, bis Sie sich bei uns melden, sondern kommen auch von uns aus auf Sie zu, egal, ob es sich um laufende Steuerfragen handelt oder um die langfristige Entwicklung Ihres Unternehmens. Als unser Mandant sind Sie für uns mehr, als nur eine Steuernummer.
Grundsätzlich haben natürlich auch wir geregelte Arbeitszeiten. Und doch: Wenn’s pressiert, erledigen wir die Buchhaltung noch am selben Tag, setzen uns – wenn bspw. unternehmerische Entscheidungen unaufschiebbar sind oder es Ihr Zeitplan einfach nicht anders erlaubt – auch mal abends oder am Wochenende mit Ihnen zusammen. Kurz, wir lassen Sie nicht ausgerechnet dann hängen, wenn es bei Ihnen „brennt“.
Kundennähe drückt sich für uns auch darin aus, dass wir direkt zu Ihnen ins Haus kommen. Manchmal nur, um Ihnen Wege abzunehmen. Oft aber auch, um effektiver arbeiten zu können. Direkt in Ihrer Schaltzentrale haben wir neben dem unmittelbaren Kontakt zu verantwortlichen Mitarbeitern auch alle notwendigen Unterlagen, Zahlen und Papiere im Zugriff und sparen so kostbare Zeit, lange Wege und beugen Missverständnissen vor.
Für eine Wochenarbeitszeit zwischen 20 und 30 Stunden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und suchen Sie eine neue Herausforderung?
Dann schicken Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen/Onlinebewerbung an:
heike.franz@hofmann-franz.tax
Links, Tipps und Downloads die helfen können.
24.05.2023 | Steuerbonus für den Frühjahrsputz |
Wer seinen Garten oder seine Wohnung verschönern lassen möchte, kann Steuern sparen. Allerdings nur, wenn die Rechnung der beauftragten Firma nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt wird. So viel Steuerabzug ist möglich Bevor der Frühjahrsputz losgeht, sollten Stpfl.... | |
22.05.2023 | Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe |
Der BFH hat mit Urteil vom 15.02.2023 entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24... | |
17.05.2023 | Steuerberater sind seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet |
Der BFH hat mit Beschluss vom 28.04.2023 XI B 10/22 entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind. Begehren sie wegen verspäteter elektronischer Übermittlung Wiedereinsetzung in den... | |
16.05.2023 | Die Zeit nach dem Abi gestalten, dass das Kindergeld nicht verloren geht |
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15.05.2023 | Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus sog. Drittstaaten |
Für Unternehmen bzw. Unternehmer, die in Deutschland ansässig sind und ausländische Leistungen in einem Nicht-EU-Staat bezogen und entsprechende Vorsteuerbeträge entrichtet und selbst keine steuerpflichtigen Umsätze in dem entsprechenden Staat erbracht haben, besteht die Möglichkeit,... | |
11.05.2023 | Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus einem Drittstaat (BFH) |
Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG... | |
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Personalfragebogen Download [PDF]
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Bundesfinanzministerium:
www.bundesfinanzministerium.de
Abfrage Umsatzsteuer-ID-Nr.
evatr.bff-online.de/eVatR/
Formulare Finanzamt:
www.formulare-bfinv.de
Basiszinssatz:
www.basiszinssatz.de
Existenzgründer:
www.existenzgruender.de
Unternehmensregister:
www.unternehmensregister.de